{"id":36,"date":"2021-06-22T17:00:18","date_gmt":"2021-06-22T15:00:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.elinmotoren.com\/?page_id=36"},"modified":"2024-03-19T07:47:53","modified_gmt":"2024-03-19T06:47:53","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.elinmotoren.com\/unternehmen\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"
\n
\n
\n
\n\t

Allgemeine Lieferbedingungen<\/h1>\n

Stand 03\/2024 – Download<\/a><\/p>\n <\/div>\n <\/div>\n<\/div>\n<\/div><\/div>\n\n

\n
\n
\n
\n\t

\u00a7 1 Allgemeines<\/strong><\/p>\n

1.1 Allen Lieferungen und Leistungen von Gesellschaften der Voith-Gruppe mit Sitz in \u00d6sterreich (nachfolgend sowohl je einzeln als auch zusammen „Verk\u00e4ufer“) liegen diese Allgemeinen Lieferbedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des K\u00e4ufers werden weder durch Auftragsannahme noch fehlenden Widerspruch Vertragsinhalt.<\/p>\n

1.2 Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung des Verk\u00e4ufers zustande. Die Schriftform der Auftragsbest\u00e4tigung wird auch durch Textform mittels Datenfern\u00fcbertragung (z.B. E-Mail), elektronische Signatur via Signaturprogramme wie DocuSign, AdobeSign oder Telefax erf\u00fcllt.<\/p>\n

1.3 Werden handels\u00fcbliche Klauseln vereinbart, so gelten die Auslegungsregeln der Incoterms in ihrer jeweils neuesten Fassung, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.<\/p>\n

1.4 Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen sowie Ma\u00df- und Leistungsangaben sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgebend und gelten nicht als zugesicherte Eigenschaften, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind.<\/p>\n

1.5 Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich an Mustern, Kostenvoranschl\u00e4gen, Zeichnungen u.\u00e4., Informationen k\u00f6rperlicher und unk\u00f6rperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Informationen d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich f\u00fcr vertragliche Zwecke genutzt werden und ohne Zustimmung des Verk\u00e4ufers weder bearbeitet, vervielf\u00e4ltigt noch Dritten zug\u00e4nglich gemacht werden. Vom K\u00e4ufer als vertraulich bezeichnete Unterlagen wird der Verk\u00e4ufer nur mit dessen Zustimmung Dritten zug\u00e4nglich machen.<\/p>\n

\u00a7 2 Preis und Zahlung<\/strong><\/p>\n

2.1 Die Preise gelten mangels anderer Vereinbarung nicht als Pauschalpreise. F\u00fcr vom K\u00e4ufer angeordnete Leistungen, die im urspr\u00fcnglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zus\u00e4tzliches, angemessenes Entgelt. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk des Verk\u00e4ufers einschlie\u00dflich Verladung im Werk, jedoch ausschlie\u00dflich Versicherungskosten, Verpackungen, Entladung sowie aller weiteren Nebenkosten. Zu den Preisen kommt die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer in der jeweils anwendbaren gesetzlichen H\u00f6he hinzu.<\/p>\n

2.2 Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis anzupassen, wenn \u00c4nderungen im Ausma\u00df von zumindest 1,5 % hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Beschaffungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien bspw aufgrund von \u00c4nderungen der nationalen bzw Weltmarktpreise f\u00fcr Rohstoffe, Wechselkurse seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausma\u00df, in dem sich die tats\u00e4chlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegen\u00fcber jenen im Zeitpunkt der tats\u00e4chlichen Leistungserbringung \u00e4ndern. Eine Preisanpassung f\u00fcr den Zeitraum, in welchem der Verk\u00e4ufer verschuldet in Verzug ger\u00e4t, ist ausgeschlossen.<\/p>\n

2.3 Kosten f\u00fcr Fahrt-, Tag- und N\u00e4chtigungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeiten.<\/p>\n

2.4 Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung, ohne jeden Abzug \u00e0 Konto des Verk\u00e4ufers zu leisten, und zwar:<\/p>\n

–\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 ein Drittel des Preises als Anzahlung bei Auftragserteilung,<\/p>\n

–\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 ein Drittel des Preises mit Ablauf der halben Lieferzeit,<\/p>\n

–\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 der Restbetrag bei Lieferung bzw. bei Anzeige der Versandbereitschaft, falls die Lieferung aus Gr\u00fcnden, die der Verk\u00e4ufer nicht zu vertreten hat, nicht sofort nach Fertigstellung erfolgen kann.<\/p>\n

2.5 Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, sind Zahlungen netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung f\u00e4llig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.<\/p>\n

2.6 Das Recht auf Aufrechnung mit Gegenforderungen des K\u00e4ufers steht dem K\u00e4ufer nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder vom Verk\u00e4ufer anerkannt sind.<\/p>\n

\u00a7 3 Mitwirkungspflichten K\u00e4ufer<\/strong><\/p>\n

3.1 Der K\u00e4ufer hat s\u00e4mtliche Mitwirkungspflichten gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer so zeitnah zu erbringen, dass der Verk\u00e4ufer fristgem\u00e4\u00df liefern bzw. leisten kann.<\/p>\n

3.2 Soweit nicht geregelt, ist der K\u00e4ufer f\u00fcr den Erhalt der erforderlichen Bewiligungen auf seine Kosten zust\u00e4ndig. Soweit vom Verk\u00e4ufer ben\u00f6tigt, wird der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer f\u00fcr die Zeit der Leistungsausf\u00fchrung kostenlos f\u00fcr Dritte nicht zug\u00e4ngliche, versperrbare geschlossene R\u00e4ume f\u00fcr den Aufenthalt der Mitarbeiter des Verk\u00e4ufers sowie f\u00fcr die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>\n

\u00a7 4 Lieferzeit, Lieferverz\u00f6gerung, h\u00f6here Gewalt<\/strong><\/p>\n

4.1 Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Parteien. Ihr Beginn und ihre Einhaltung durch den Verk\u00e4ufer setzen voraus, dass alle kaufm\u00e4nnischen und technischen Fragen gekl\u00e4rt sind und der K\u00e4ufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen beh\u00f6rdlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erf\u00fcllt hat.<\/p>\n

Ist dies nicht der Fall, so verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Verk\u00e4ufer die Verz\u00f6gerung zu vertreten hat.<\/p>\n

4.2 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf f\u00fcr die Verladung bereit ist bzw. die Leistungen abnahmebereit angezeigt werden. Soweit vertraglich eine Abnahme zu erfolgen hat, ist – au\u00dfer bei berechtigter Abnahmeverweigerung – der vertraglich vorgesehene Abnahmetermin ma\u00dfgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.<\/p>\n

4.3 Werden der Versand des Liefergegenstandes bzw. die Abnahme der Leistungen aus Gr\u00fcnden verz\u00f6gert, die der K\u00e4ufer zu vertreten hat oder verletzt dieser sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden, einschlie\u00dflich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Der Verk\u00e4ufer kann, unbeschadet weiterer Anspr\u00fcche, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist anderweitig \u00fcber den Liefergegenstand verf\u00fcgen, insbesondere den Liefergegenstand auf Gefahr und Kosten des K\u00e4ufers einlagern und\/oder den K\u00e4ufer mit angemessen verl\u00e4ngerter Frist beliefern.<\/p>\n

4.4 Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf h\u00f6here Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemie, Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, B\u00fcrgerkrieg, Revolution, Terrorismus, Sabotage, Atom-\/Reaktorunf\u00e4lle, Embargo\/Sanktionen und \u00e4hnliche Restriktionen, Arbeitsk\u00e4mpfe, Mangel an Rohstoffen, Materialien, Bauteilen und Transportmitteln oder sonstige Ereignisse, die au\u00dferhalb des Einflussbereiches des Verk\u00e4ufers liegen, zur\u00fcckzuf\u00fchren, so ist der Verk\u00e4ufer w\u00e4hrend der Dauer des Ereignisses von seinen Leistungspflichten befreit und die Lieferzeit verl\u00e4ngert sich angemessen. Auswirkungen und\/oder Beschr\u00e4nkungen aus oder im Zusammenhang mit einem Ereignis h\u00f6herer Gewalt (z.B. Reisebeschr\u00e4nkungen, Grenzschlie\u00dfungen, Transportbeschr\u00e4nkungen oder \u2013verz\u00f6gerungen, Betriebsschlie\u00dfungen, Verknappung von Rohstoffen, Materialien, Bauteilen und Transportmitteln, Embargobeschr\u00e4nkungen u.\u00e4.), die die Einhaltung der Liefer- oder Leistungszeit unm\u00f6glich machen oder unzumutbar erschweren, gelten als Ereignis h\u00f6herer Gewalt im Sinne von Ziffer 4.4. Der Verk\u00e4ufer wird dem K\u00e4ufer den Beginn und das Ende derartiger Umst\u00e4nde innerhalb einer angemessenen Zeit nach Kenntnisnahme mitteilen. Sofern die Dauer des Ereignisses einen Zeitraum von 6 Monaten \u00fcberschreitet, ist der Verk\u00e4ufer auch zur Beendigung des Vertrages berechtigt. Der K\u00e4ufer ist im Falle des Verzugs \u2013 bedingt durch h\u00f6here Gewalt \u2013 nicht berechtigt, monet\u00e4re Forderungen gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer zu stellen.<\/p>\n

4.5 Kommt der Verk\u00e4ufer in Verzug und erw\u00e4chst dem K\u00e4ufer hieraus ein Schaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentsch\u00e4digung zu verlangen. Sie betr\u00e4gt f\u00fcr jede volle Woche der Versp\u00e4tung 0,5 %, im Ganzen aber h\u00f6chstens 5\u00a0% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Versp\u00e4tung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgem\u00e4\u00df genutzt werden kann.<\/p>\n

Gew\u00e4hrt der K\u00e4ufer dem in Verzug befindlichen Verk\u00e4ufer – unter Ber\u00fccksichtigung der gesetzlichen Ausnahmef\u00e4lle – eine angemessene Nachfrist zur Leistung und wird die Frist aus vom Verk\u00e4ufer zu vertretenden Gr\u00fcnden nicht eingehalten, ist der K\u00e4ufer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum R\u00fccktritt berechtigt.<\/p>\n

Weitere Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer aus Lieferverzug werden ausgeschlossen.<\/p>\n

\u00a7 5 Gefahr\u00fcbergang, Abnahme, Verpackungen<\/strong><\/p>\n

5.1 Soweit nicht anders individuell vereinbart, geht die Gefahr mit dem Beginn der Verladung der Lieferteile im Werk des Verk\u00e4ufers auf den K\u00e4ufer \u00fcber, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verk\u00e4ufer noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung \u00fcbernommen hat. Abweichende Abreden vorbehalten, trifft die Pflicht zur bef\u00f6rderungssicheren Ladung, Stauung und Befestigung der Lieferware sowie zu deren Entladung den K\u00e4ufer bzw. dessen Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder Abholer; welcher auch verpflichtet ist, entsprechende Sicherungsmittel selbst und auf eigene Kosten zu stellen.<\/p>\n

5.2 Soweit eine Abnahme vereinbart ist, muss diese unverz\u00fcglich zum vereinbarten Termin, hilfsweise nach der Meldung des Verk\u00e4ufers \u00fcber die Abnahmebereitschaft, durchgef\u00fchrt werden. Der K\u00e4ufer kann die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern, sofern der Verk\u00e4ufer seine Pflicht zur M\u00e4ngelbeseitigung ausdr\u00fccklich anerkennt.<\/p>\n

5.3 Verz\u00f6gert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umst\u00e4nden, die dem Verk\u00e4ufer nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr eines zuf\u00e4lligen Unterganges oder einer zuf\u00e4lligen Verschlechterung des Liefergegenstandes vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Der Verk\u00e4ufer verpflichtet sich, auf Kosten des K\u00e4ufers die Versicherungen abzuschlie\u00dfen, die dieser verlangt, wie z.B. Transportversicherung. Bei Annahmeverzug des K\u00e4ufers ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, eine Lagergeb\u00fchr zu verlangen.<\/p>\n

5.4 Teillieferungen sind zul\u00e4ssig, soweit dies f\u00fcr den K\u00e4ufer zumutbar ist.<\/p>\n

5.5 Transport- und sonstige Verpackungen werden auf Kosten des K\u00e4ufers zur\u00fcckgenommen. R\u00fccknahmeort von Verpackungen ist hierbei das Verk\u00e4ufer Werkstor.<\/p>\n

\u00a7 6 Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung, R\u00fccktritt<\/strong><\/p>\n

6.1 Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur Erf\u00fcllung aller Forderungen vor, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die dem Verk\u00e4ufer im Rahmen der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem K\u00e4ufer zustehen (Saldovorbehalt). Ist f\u00fcr die G\u00fcltigkeit des Eigentumsvorbehalts im Bestimmungsland der Ware eine Eintragung in einem Register oder \u00c4hnlichem erforderlich, so ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, den Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen und die f\u00fcr die G\u00fcltigkeit des Eigentumsvorbehalts n\u00f6tigen Handlungen mit allenfalls erforderlicher Mitwirkung des K\u00e4ufers vorzunehmen.<\/p>\n

6.2 Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Liefergegenstand (Vorbehaltsware) pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Sch\u00e4den ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, diese Versicherungen auf Kosten des K\u00e4ufers selbst abzuschlie\u00dfen, sofern nicht der K\u00e4ufer die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.<\/p>\n

6.3 Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen so verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache wird, erlangt der Verk\u00e4ufer Miteigentum an der anderen Sache. Die Herstellung einer neuen Sache durch Verbindung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt in der Weise, dass der Verk\u00e4ufer stets einen entsprechenden Miteigentumsanteil erwirbt.<\/p>\n

6.4 Der K\u00e4ufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu ver\u00e4u\u00dfern. Im Falle der Ver\u00e4u\u00dferung der gelieferten bzw. gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a06.3 gefertigten Vorbehaltsware, tritt der K\u00e4ufer bereits jetzt die aus der Ver\u00e4u\u00dferung gegen seine Abnehmer entsprechenden Forderungen (Rechnungs-Endbetrag einschlie\u00dflich allf\u00e4lliger Umsatzsteuer) oder einen entsprechenden Teil mit allen Nebenrechten an den Verk\u00e4ufer bis zur v\u00f6lligen Erf\u00fcllung von dessen Forderungen ab. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, dem Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich eine Kopie der Rechnung betreffend die Weiterver\u00e4usserung zuzustellen.<\/p>\n

6.5 Der K\u00e4ufer bleibt zur Einziehung der nach \u00a7\u00a06.4 abgetretenen Forderung erm\u00e4chtigt; die Befugnis des Verk\u00e4ufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt. Der Verk\u00e4ufer wird die Forderung nicht einziehen, solange der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Betr\u00e4gen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ger\u00e4t und kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder der K\u00e4ufer die Zahlungen einstellt.<\/p>\n

Ist dies der Fall, kann der Verk\u00e4ufer verlangen, dass der K\u00e4ufer dem jeweiligen Schuldner die Sicherungsabtretung zugunsten des Verk\u00e4ufers bekannt gibt und alle zum Einzug erforderlichen Angaben und Unterlagen beibringt.<\/p>\n

6.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des K\u00e4ufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verk\u00e4ufer nach erfolgloser Mahnung zur R\u00fccknahme der Liefergegenst\u00e4nde berechtigt. Hierin, wie in ihrer Pf\u00e4ndung durch den Verk\u00e4ufer, liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag durch den Verk\u00e4ufer vor.<\/p>\n

6.7 Der Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenz- oder Sanierungsverfahrens bzw. die Ablehnung eines solchen Antrags mangels hinreichenden Verm\u00f6gens berechtigt den Verk\u00e4ufer, nach seiner Wahl (i) (im Fall der Abweisung des Insolvenzantrags) vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und ansonsten jedenfalls die sofortige R\u00fcckgabe des Liefergegenstandes zu verlangen oder (ii) weitere vertragliche Leistungen nur noch gegen Vorauszahlung zu erbringen. Die Erbringung von Leistungen gegen Vorauszahlung schlie\u00dft einen sp\u00e4teren R\u00fccktritt nicht aus.<\/p>\n

\u00a7 7 M\u00e4ngelhaftung<\/strong><\/p>\n

F\u00fcr Sach- und Rechtsm\u00e4ngel der Lieferung leistet der Verk\u00e4ufer unter Ausschluss weiterer Anspr\u00fcche – vorbehaltlich \u00a7\u00a08 – Gew\u00e4hr wie folgt:<\/p>\n

7.1 Sachm\u00e4ngel<\/strong><\/p>\n

7.1.1 Angaben des Verk\u00e4ufers \u00fcber die Eigenschaften des Liefergegenstandes entsprechen den Ergebnissen seiner Messungen und Berechnungen und gelten weder als zugesicherte Eigenschaft noch als Garantie.<\/p>\n

7.1.2<\/p>\n

M\u00e4ngelr\u00fcgen und Beanstandungen jeder Art sind von unternehmerischen Kunden bei sonstigem Verlust der Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche binnen gesetzlicher Frist dem Verk\u00e4ufer unter m\u00f6glichst genauer Fehlerbeschreibung und Angabe der m\u00f6glichen Ursachen schriftlich bekannt zu geben. Die beanstandeten Waren oder Werke sind vom K\u00e4ufer zu \u00fcbergeben bzw. zug\u00e4nglich zu machen, sofern dies tunlich ist. Wird eine M\u00e4ngelr\u00fcge nicht erhoben, gilt der Liefergegenstand als genehmigt.<\/p>\n

7.1.3 Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl des Verk\u00e4ufers nachzubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahr\u00fcbergang bereits bestehenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher M\u00e4ngel ist dem Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich schriftlich und in nachvollziehbarer Weise dokumentiert zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verk\u00e4ufers.<\/p>\n

7.1.4 Der K\u00e4ufer hat zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der \u00dcbergabe vorhanden war.<\/p>\n

7.1.5 F\u00fcr wesentliche Fremderzeugnisse, welche Bestandteile oder Zugeh\u00f6r des Liefergegenstands sind oder anderweitig mitgeliefert werden, beschr\u00e4nkt sich die Sachm\u00e4ngelhaftung des Verk\u00e4ufers auf die Abtretung der Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche des Verk\u00e4ufers gegen seinen Zulieferer. Scheitert die Erf\u00fcllung der abgetretenen Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche, leben die Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers aus Sachm\u00e4ngeln gegen den Verk\u00e4ufer wieder auf.<\/p>\n

7.1.6 Zur Vornahme aller dem Verk\u00e4ufer notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der K\u00e4ufer nach Verst\u00e4ndigung mit dem Verk\u00e4ufer diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls ist der Verk\u00e4ufer von der Haftung f\u00fcr die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden F\u00e4llen der Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit, wobei der Verk\u00e4ufer sofort zu verst\u00e4ndigen ist, hat der K\u00e4ufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Verk\u00e4ufer Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.<\/p>\n

7.1.7 Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tr\u00e4gt der Verk\u00e4ufer – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten der Behebung bzw. des Ersatzst\u00fcckes einschlie\u00dflich des Versandes zum Erf\u00fcllungsort. Dar\u00fcberhinausgehende Kosten tr\u00e4gt der Verk\u00e4ufer nur, soweit der Mangel vom Verk\u00e4ufer verschuldet wurde.<\/p>\n

7.1.8 Der K\u00e4ufer hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht auf Aufl\u00f6sung des Vertrages, wenn der Verk\u00e4ufer eine ihm gesetzte angemessene Frist f\u00fcr die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines wesentlichen Sachmangels fruchtlos verstreichen l\u00e4sst, soweit die Nicht-Einhaltung der Nachfrist auf Umst\u00e4nde zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, welche dem Verk\u00e4ufer zugerechnet werden k\u00f6nnen, insbesondere aber nicht in F\u00e4llen von h\u00f6herer Gewalt u.\u00e4. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem K\u00e4ufer, wenn der Verk\u00e4ufer eine ihm gesetzte angemessene Frist f\u00fcr die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fruchtlos verstreichen l\u00e4sst, lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu.<\/p>\n

7.1.9 F\u00fcr M\u00e4ngel, die auf Ma\u00dfnahmen oder Konstruktionen zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, die der K\u00e4ufer ausdr\u00fccklich verlangt hat oder an Materialien oder Erzeugnissen auftreten, die der K\u00e4ufer zur Verf\u00fcgung gestellt oder deren Verwendung der K\u00e4ufer – entgegen eines Hinweises des Verk\u00e4ufers – ausdr\u00fccklich verlangt hat, leistet der Verk\u00e4ufer keine Gew\u00e4hr. Keine Gew\u00e4hr wird insbesondere in diesen weiteren F\u00e4llen \u00fcbernommen:<\/p>\n

Ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den K\u00e4ufer oder Dritte, Nichtverwendung von Originalteilen und -materialien, nat\u00fcrliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung, nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfe Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, unterlassene oder unzureichende Sicherung von Datenbest\u00e4nden durch den K\u00e4ufer; unterlassene oder unzureichende \u00dcberpr\u00fcfung von Programmen und Daten auf Computerviren (wie in \u00a7\u00a010.3 definiert) durch den K\u00e4ufer, un\u00fcbliche Einwirkungen irgendwelcher Art (z.B. Schwingungen fremder Aggregate, Eindringen von Fremdk\u00f6rpern), chemische, elektro-chemische oder elektrische Einfl\u00fcsse, sofern sie nicht vom Verk\u00e4ufer verschuldet sind, Verstoss des K\u00e4ufers gegen die in \u00a7 7.2.4 beschriebenen Verpflichtungen.<\/p>\n

7.1.10 Bessert der K\u00e4ufer oder ein Dritter unsachgem\u00e4\u00df nach, besteht keine Haftung des Verk\u00e4ufers f\u00fcr die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt f\u00fcr ohne vorherige Zustimmung des Verk\u00e4ufers vorgenommene \u00c4nderungen des Liefergegenstandes.<\/p>\n

7.1.11 Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, auf Verlangen des Verk\u00e4ufers das mit M\u00e4ngeln behaftete Teil auf seine Kosten (au\u00dfer der Versendeort ist der Erf\u00fcllungsort) an den Verk\u00e4ufer zur\u00fcckzusenden.<\/p>\n

7.1.12 Auf die M\u00e4ngelbeseitigung selbst finden – vorbehaltlich \u00a7\u00a09.2 – die vorstehenden Gew\u00e4hrleistungsbestimmungen entsprechende Anwendung.<\/p>\n

7.2 Rechtsm\u00e4ngel; Exportkontrolle<\/strong><\/p>\n

7.2.1 F\u00fchrt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten oder Urheberrechten von Dritten, wird der Verk\u00e4ufer auf seine Kosten dem K\u00e4ufer grunds\u00e4tzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in f\u00fcr den K\u00e4ufer zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht.<\/p>\n

Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht m\u00f6glich, ist der K\u00e4ufer zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch dem Verk\u00e4ufer ein Recht zum R\u00fccktritt vom Vertrag zu.<\/p>\n

Dar\u00fcber hinaus wird der Verk\u00e4ufer im Falle von Verschulden den K\u00e4ufer von unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Anspr\u00fcchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen.<\/p>\n

7.2.2 Die in \u00a7 7.2.1 genannten Verpflichtungen des Verk\u00e4ufers sind vorbehaltlich \u00a7\u00a08 f\u00fcr den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschlie\u00dfend.<\/p>\n

Sie bestehen nur, wenn<\/p>\n

–\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 der K\u00e4ufer den Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet,<\/p>\n

–\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 der K\u00e4ufer den Verk\u00e4ufer in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Anspr\u00fcche unterst\u00fctzt bzw. dem Verk\u00e4ufer die Durchf\u00fchrung der Modifizierungsma\u00dfnahmen gem\u00e4\u00df \u00a7 7.2.1 erm\u00f6glicht,<\/p>\n

–\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 dem Verk\u00e4ufer alle Abwehrma\u00dfnahmen einschlie\u00dflich au\u00dfergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben,<\/p>\n

–\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des K\u00e4ufers oder darauf beruht, dass sich die Verletzung erst aufgrund der Kombination des Liefergegenstandes durch den K\u00e4ufer mit Produkten oder Lieferungen au\u00dferhalb des Lieferumfanges des Verk\u00e4ufers ergibt und<\/p>\n

–\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der K\u00e4ufer den Liefergegenstand eigenm\u00e4chtig ge\u00e4ndert oder in einer nicht vertragsgem\u00e4\u00dfen Weise verwendet hat.<\/p>\n

7.2.3 Der Verk\u00e4ufer steht nicht daf\u00fcr ein, dass die auf dem Liefergegenstand hergestellten Endprodukte frei von Schutzrechten Dritter sind, einschlie\u00dflich des hierbei verwendeten Herstellverfahrens.<\/p>\n

7.2.4 Beabsichtigt der K\u00e4ufer, den Liefergegenstand in ein Land oder Territorium auszuf\u00fchren oder zu verbringen, gegen das die Vereinten Nationen, die Europ\u00e4ische Union oder die Vereinigten Staaten von Amerika ein Embargo oder sonstige Export- oder Reexportbeschr\u00e4nkungen verh\u00e4ngt oder in Kraft gesetzt haben oder f\u00fcr ein solches Land oder Territorium zu nutzen, so wird der K\u00e4ufer den Verk\u00e4ufer hiervon vor Abschluss des Vertrages gem\u00e4\u00df \u00a7 1.2 schriftlich in Kenntnis setzen. Fasst der K\u00e4ufer eine solche Absicht nach Vertragsabschluss, so bedarf eine solche Ausfuhr, Verbringung oder Nutzung der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verk\u00e4ufers. Dessen ungeachtet sichert der K\u00e4ufer zu, dass er (i) die einschl\u00e4gigen Exportkontrollvorschriften, einschlie\u00dflich in Kraft befindlicher Embargos und anderer Sanktionen in \u00d6sterreich, der Europ\u00e4ischen Union sowie der Vereinten Nationen einh\u00e4lt und (ii) auch allen anderen ausl\u00e4ndischen Exportkontrollbestimmungen, einschlie\u00dflich Embargos und Sanktionen entspricht, vorausgesetzt, dass \u00d6sterreich, die Europ\u00e4ische Union\u00a0 oder die Vereinten Nationen vergleichbare Regelungen, Embargos oder Sanktionen wie in den betreffenden Staaten erlassen haben.\u00a0 Im Falle des Weiterverkaufs des Liefergegenstandes durch den K\u00e4ufer wird dieser durch entsprechende Vereinbarungen sicherstellen, dass diese Verpflichtungen \u00fcber die gesamte Lieferkette und bis zum Endkunden, bei dem der Liefergegenstand verbleibt, weitergeleitet werden. Im Falle eines Versto\u00dfes gegen diese Vorschrift ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu k\u00fcndigen.<\/p>\n

\u00a7 8 Haftung<\/strong><\/p>\n

8.1 Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Verk\u00e4ufers infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausf\u00fchrung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschl\u00e4gen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung f\u00fcr Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom K\u00e4ufer nicht vertragsgem\u00e4\u00df verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers die Regelungen der \u00a7\u00a7 7 und 8.2 entsprechend.<\/p>\n

8.2 F\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Verk\u00e4ufer – aus welchen Rechtsgr\u00fcnden auch immer, einschliesslich der Haftung f\u00fcr Hilfspersonen und der Haftung aus unerlaubter Handlung – nur<\/p>\n

–\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 bei Vorsatz,<\/p>\n

–\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit,<\/p>\n

–\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 bei M\u00e4ngeln, die er arglistig verschwiegen hat,<\/p>\n

–\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 bei Fehlern des Liefergegenstandes, soweit nach dem \u00f6sterreichischen Produkthaftungsgesetz oder anderen einschl\u00e4gigen ausl\u00e4ndischen Gesetzen eine zwingende gesetzliche Haftung besteht.<\/p>\n

8.3 Weitere Anspr\u00fcche auf Schadenersatz – gleichg\u00fcltig aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Soweit eine Schadensersatzhaftung des Verk\u00e4ufers ausgeschlossen oder eingeschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf eine pers\u00f6nliche Schadensersatzhaftung von Angestellten des Verk\u00e4ufers.<\/p>\n

\u00a7 9 Verj\u00e4hrung<\/strong><\/p>\n

9.1 Alle Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers – aus welchen Rechtsgr\u00fcnden auch immer \u2013 verj\u00e4hren, soweit sie nicht binnen 12 Monaten ab deren F\u00e4lligkeit gerichtlich geltend gemacht werden. F\u00fcr vors\u00e4tzliches oder arglistiges Verhalten, im Falle schuldhafter Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit sowie bei Anspr\u00fcchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.<\/p>\n

9.2 Soweit im Rahmen der M\u00e4ngelbeseitigung des Verk\u00e4ufers Rechte des K\u00e4ufers wegen Sachm\u00e4ngeln neu entstehen, verj\u00e4hren s\u00e4mtliche Anspr\u00fcche aus diesen Rechten sp\u00e4testens nach 6 Monaten ab M\u00e4ngelbeseitigung, wobei solche Anspr\u00fcche ausschliesslich auf direkt im Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandene M\u00e4ngel beschr\u00e4nkt sind.<\/p>\n

\u00a7 10 Softwarenutzung<\/strong><\/p>\n

10.1 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem K\u00e4ufer ein nicht ausschlie\u00dfliches Recht einger\u00e4umt, die gelieferte Software einschlie\u00dflich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem daf\u00fcr bestimmten Liefergegenstand \u00fcberlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.<\/p>\n

10.2 Der K\u00e4ufer darf die Software nur im gesetzlich zul\u00e4ssigen Umfang gem\u00e4ss UrhG vervielf\u00e4ltigen, \u00fcberarbeiten, \u00fcbersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der K\u00e4ufer verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verk\u00e4ufers zu ver\u00e4ndern.<\/p>\n

Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschlie\u00dflich der Kopien bleiben beim Verk\u00e4ufer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n

10.3 Der Verk\u00e4ufer pr\u00fcft die Software vor deren Bereitstellung an den K\u00e4ufer durch den jeweiligen Stand der Technik entsprechende und aktuelle Schutzma\u00dfnahmen auf Computerviren, Trojanische Pferde, Hoax-Viren und vergleichbare Programmierungen, Programmteile und Schadensfunktionen, die zum Verlust oder Verf\u00e4lschung von Daten oder Programmen oder zur Beeintr\u00e4chtigung von Systemen oder Teilen davon f\u00fchren k\u00f6nnen (im Folgenden \u201eComputerviren\u201c genannt). Gleichwohl kann hierdurch weder das Risiko, dass die Software unerkannte oder mutierte Computerviren enth\u00e4lt, noch dass solche zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt in ein (Betriebs- oder Kontroll-) System des K\u00e4ufers eindringen und dadurch eventuell die Programmdaten der Software oder sonstige Daten oder Programme ver\u00e4ndern oder l\u00f6schen oder Systeme beeintr\u00e4chtigen, nicht ausgeschlossen werden.<\/p>\n

10.4 Der K\u00e4ufer hat daher selbst ebenfalls Ma\u00dfnahmen zum Schutz vor Computerviren und anderen destruktiven Daten zu treffen. Er ist verpflichtet, vor der Ausf\u00fchrung der gelieferten Software und dem \u00d6ffnen von Dateien, diese selbst auf Befall mit Computerviren zu testen. Dies gilt auch f\u00fcr Software, die er im Rahmen seiner (Betriebs- oder Kontroll-) Systeme einsetzen will, sofern dadurch die Funktionalit\u00e4t der Software des Verk\u00e4ufers beeinflusst werden kann.<\/p>\n

10.5 Der K\u00e4ufer ist zum Schutz vor Datenverlust durch Computerviren zur eigenst\u00e4ndigen und regelm\u00e4\u00dfigen Sicherung von Daten verpflichtet. Bei Verlust oder Manipulation von Daten haftet der Verk\u00e4ufer nur f\u00fcr denjenigen Aufwand, der f\u00fcr die Wiederherstellung der korrekten Daten bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Datensicherung durch den K\u00e4ufer erforderlich ist.<\/p>\n

\u00a7 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n

11.1 F\u00fcr alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem K\u00e4ufer gilt in Erg\u00e4nzung dieser Bestimmungen das materielle \u00f6sterreichische Recht ohne Anwendung von kollisionsrechtlichen Regelungen und der Vorschriften des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG).<\/p>\n

11.2 Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Anspr\u00fcche aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem K\u00e4ufer, einschlie\u00dflich deren G\u00fcltigkeit, Ung\u00fcltigkeit, Verletzung oder Aufl\u00f6sung, sind am sachlich und \u00f6rtlich f\u00fcr Handelssachen zust\u00e4ndigen Gericht am Sitz des Verk\u00e4ufers geltend zu machen.<\/p>\n

\u00a7 12 Allgemeine Bestimmungen<\/strong><\/p>\n

12.1 Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, ist Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis der Sitz des Verk\u00e4ufers. Dies gilt auch dann, wenn handels\u00fcbliche Klauseln vereinbart sind.<\/p>\n

12.2 Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Lieferbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Teile nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n

12.3 Erkl\u00e4rungen, die der Begr\u00fcndung, Wahrung oder Aus\u00fcbung von Rechten dienen, bed\u00fcrfen der Schriftform. Die Schriftform wird auch durch Textform mittels Datenfern\u00fcbertragung (z.B. E-Mail), elektronische Signatur via Signaturprogramme wie DocuSign, AdobeSign oder Telefax erf\u00fcllt, es sei denn die Schriftform ist gesetzlich vorgeschrieben.<\/p>\n

12.4 Der K\u00e4ufer darf seine Vertragsrechte ohne schriftliche Zustimmung des Verk\u00e4ufers nicht auf Dritte \u00fcbertragen.<\/p>\n

12.5 Sofern der Verk\u00e4ufer f\u00fcr den K\u00e4ufer Montage-, Inbetriebnahme-, Wartungs-, Reparatur- oder \u00e4hnliche Leistungen erbringt, gelten zus\u00e4tzlich und mit Vorrang die entsprechenden besonderen Bedingungen des Verk\u00e4ufers.<\/p>\n <\/div>\n <\/div>\n<\/div>\n<\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":20,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"inline_featured_image":false,"footnotes":""},"acf":[],"yoast_head":"\nAGB - ELIN Motoren<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"noindex, nofollow\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"AGB - ELIN Motoren\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.elinmotoren.com\/unternehmen\/agb\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"ELIN Motoren\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2024-03-19T06:47:53+00:00\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"21 Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\/\/www.elinmotoren.com\/unternehmen\/agb\/\",\"url\":\"https:\/\/www.elinmotoren.com\/unternehmen\/agb\/\",\"name\":\"AGB - ELIN Motoren\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\/\/www.elinmotoren.com\/#website\"},\"datePublished\":\"2021-06-22T15:00:18+00:00\",\"dateModified\":\"2024-03-19T06:47:53+00:00\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\/\/www.elinmotoren.com\/unternehmen\/agb\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de-DE\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\/\/www.elinmotoren.com\/unternehmen\/agb\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\/\/www.elinmotoren.com\/unternehmen\/agb\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Home\",\"item\":\"https:\/\/www.elinmotoren.com\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"Unternehmen\",\"item\":\"https:\/\/www.elinmotoren.com\/unternehmen\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":3,\"name\":\"AGB\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\/\/www.elinmotoren.com\/#website\",\"url\":\"https:\/\/www.elinmotoren.com\/\",\"name\":\"ELIN Motoren\",\"description\":\"\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\/\/www.elinmotoren.com\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\/\/www.elinmotoren.com\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":\"required name=search_term_string\"}],\"inLanguage\":\"de-DE\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\/\/www.elinmotoren.com\/#organization\",\"name\":\"ELIN Motoren\",\"url\":\"https:\/\/www.elinmotoren.com\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de-DE\",\"@id\":\"https:\/\/www.elinmotoren.com\/#\/schema\/logo\/image\/\",\"url\":\"https:\/\/www.elinmotoren.com\/wp-content\/uploads\/2021\/07\/elinlogo.svg\",\"contentUrl\":\"https:\/\/www.elinmotoren.com\/wp-content\/uploads\/2021\/07\/elinlogo.svg\",\"width\":\"1024\",\"height\":\"1024\",\"caption\":\"ELIN Motoren\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\/\/www.elinmotoren.com\/#\/schema\/logo\/image\/\"}}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"AGB - ELIN Motoren","robots":{"index":"noindex","follow":"nofollow"},"og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"AGB - ELIN Motoren","og_url":"https:\/\/www.elinmotoren.com\/unternehmen\/agb\/","og_site_name":"ELIN Motoren","article_modified_time":"2024-03-19T06:47:53+00:00","twitter_card":"summary_large_image","twitter_misc":{"Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"21 Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/www.elinmotoren.com\/unternehmen\/agb\/","url":"https:\/\/www.elinmotoren.com\/unternehmen\/agb\/","name":"AGB - ELIN Motoren","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.elinmotoren.com\/#website"},"datePublished":"2021-06-22T15:00:18+00:00","dateModified":"2024-03-19T06:47:53+00:00","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.elinmotoren.com\/unternehmen\/agb\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de-DE","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/www.elinmotoren.com\/unternehmen\/agb\/"]}]},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.elinmotoren.com\/unternehmen\/agb\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Home","item":"https:\/\/www.elinmotoren.com\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Unternehmen","item":"https:\/\/www.elinmotoren.com\/unternehmen\/"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"AGB"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.elinmotoren.com\/#website","url":"https:\/\/www.elinmotoren.com\/","name":"ELIN Motoren","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/www.elinmotoren.com\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.elinmotoren.com\/?s={search_term_string}"},"query-input":"required name=search_term_string"}],"inLanguage":"de-DE"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.elinmotoren.com\/#organization","name":"ELIN Motoren","url":"https:\/\/www.elinmotoren.com\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de-DE","@id":"https:\/\/www.elinmotoren.com\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.elinmotoren.com\/wp-content\/uploads\/2021\/07\/elinlogo.svg","contentUrl":"https:\/\/www.elinmotoren.com\/wp-content\/uploads\/2021\/07\/elinlogo.svg","width":"1024","height":"1024","caption":"ELIN Motoren"},"image":{"@id":"https:\/\/www.elinmotoren.com\/#\/schema\/logo\/image\/"}}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.elinmotoren.com\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/36"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.elinmotoren.com\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.elinmotoren.com\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.elinmotoren.com\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.elinmotoren.com\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=36"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/www.elinmotoren.com\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/36\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4254,"href":"https:\/\/www.elinmotoren.com\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/36\/revisions\/4254"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.elinmotoren.com\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/20"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.elinmotoren.com\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=36"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}