Compliance

Das Vertrauen unserer Kunden, Eigentümer, Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die ELIN Motoren Gruppe ist uns wichtig und hängt entscheidend vom Verhalten jedes einzelnen Mitarbeiters ab. Unter Compliance verstehen wir die Achtung von Recht und Gesetz sowie unserer unternehmensinternen Regeln durch unsere Mitarbeiter.
ELIN Motoren als Teil der Voith Gruppe ist sich seiner Verantwortung gegenüber der Gesellschaft bewusst und handelt danach. Wir erkennen die Mitverantwortung des Unternehmens und unserer Mitarbeiter für das Gemeinwohl an. Im Voith Code of Conduct fassen wir die wichtigsten, für alle ELIN Motoren Mitarbeiter weltweit geltenden zwingenden Normen zusammen. So setzen wir die seit Jahrzehnten bei ELIN Motoren geübte Kultur von Ehrlichkeit und Anstand fort.

Code of Conduct

Das HinweisgeberInnenschutzgesetz

Im Rahmen des Compliance Management Systems legen wir besonderen Fokus darauf eine lebendige Wertekultur zu etablieren und die Eigenverantwortung unserer Mitarbeiter zu stärken – über die bloße formale Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften hinaus. Ein zentrales Ziel ist die gemeinsame Prävention und Bekämpfung von Verhaltensweisen, die unserem Unternehmen, unseren Mitarbeitern und unseren Partnern finanziell oder hinsichtlich unseres Ansehens schaden könnten.

Im Rahmen des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) können Sie sich bei erkannten Missstände vertrauensvoll an unsere Ansprechperson wenden. Sämtliche Informationen werden selbstverständlich vertraulich und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben behandeln. Wir nehmen auch anonyme Meldungen entgegen, um sicherzustellen, dass eine offene und transparente Kultur des Meldens gefördert wird.

Unsere Ansprechperson stellvertretend für ELIN Motoren:

Dr. Lukas Alexander
Voith Compliance Österreich

t +49 7321 37-9600
f +49 7321 37-139600

Folgen Sie dem Link zum Hinweisgebersystem

 

Erklärung der Geschäftsführung zu Menschenhandel, Zwangs- und Kinderarbeit

ELIN Motoren als Teil der Voith Gruppe lehnt jede Form von Menschenhandel, Zwangs- und Kinderarbeit ab. Diese Erklärung steht im Einklang mit der ‚UN Universal Declaration of Human Rights 1948‘, dem ‚California Transparency in Supply Chains Act 2010‘ und dem ‚UK Modern Slavery Act 2015‘.

Erklärung der Geschäftsführung zu Menschenhandel, Zwangs- und Kinderarbeit